| Hartz IV endgültig gescheitert |
|
|
|
| Staatisches |
| Dienstag, 09. Februar 2010 um 13:37 Uhr |
|
Wer noch einen Beweis für das sozialpolitische Totalversagen und das grundgesetzwidrige Handeln der übergreifenden Koalition aus SPD, CDU, Grünen, FDP, Arbeitgeber- und Unternehmerverbänden brauchte, für den ist jetzt klargestellt: Das von Rot-Grün eingeführte und von Schwarz-Gelb verteidigte System, schreibt seit nun mehr fünf Jahren inzwischen knapp sieben Millionen Hartz-IV-Bezieherinnen und Beziehern ein menschenunwürdiges Dasein zu und verstößt damit gegen Artikel I des Grundgesetzes. Für dieses Urteil genügte den Verfassungsrichtern ein Blick in den „Leistungskatalog“: 34 Euro für Bekleidung und Schuhe, 16 Euro für Mobilität und 0 Euro für Bildung reichen eben nicht aus, um angemessen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, geschweige denn, um menschenwürdig leben zu können.
Die Erkenntnis ist nicht neu. Jedenfalls nicht für all jene, denen die neoliberale Ideologie nicht das letzte bisschen Empathie und soziales Verantwortung geraubt hat. Die Strategen der verantwortlichen Parteien müssen nun umsteuern. Die Idee, den Druck zur Arbeitsaufnahme durch immer geringere Leistungen zu erhöhen, ist gescheitert. Das ist wenig verwunderlich, hat doch eine bislang unveröffentlichte Studie (warum eigentlich) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung festgestellt, dass schon vor der Reform die Motivation der Arbeitslosen „offenkundig kaum steigerungsfähig“ gewesen ist. Bis 1. Januar 2011 haben die Gesetzgeber Zeit das praxisuntaugliche Gesetz den „neuen Erkenntnissen“ und eigentlichen Erfordernissen anzupassen, wobei auch eine Vereinfachung der Regeln dringend erforderlich ist. Bis dahin können alle Hartz IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Endlich!
|







Das Ziel mittels 

Kommentare