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Hartz IV endgültig gescheitert PDF Drucken E-Mail
Staatisches
Dienstag, 09. Februar 2010 um 13:37 Uhr

 

Jubelnde Menge vor dem GrundgesetzDas Ziel mittels medialer Stimmungsmache ein Urteil zu verhindern, das Hartz IV für nicht rechtens erklärt ist gescheitert. Die Bundesverfassungsrichter erklärten die geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig. Damit hat sich auch die Hoffnung der Reform-Verteidiger zerschlagen, dass wenigstens nur die Kinder-Regelsätze neu geregelt werden müssen. Unmissverständlich stellte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Urteilsverkündung klar: „Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht.“

 

Wer noch einen Beweis für das sozialpolitische Totalversagen und das grundgesetzwidrige Handeln der übergreifenden Koalition aus SPD, CDU, Grünen, FDP, Arbeitgeber- und Unternehmerverbänden brauchte, für den ist jetzt klargestellt: Das von Rot-Grün eingeführte und von Schwarz-Gelb verteidigte System, schreibt seit nun mehr fünf Jahren inzwischen knapp sieben Millionen Hartz-IV-Bezieherinnen und Beziehern ein menschenunwürdiges Dasein zu und verstößt damit gegen Artikel I des Grundgesetzes. Für dieses Urteil genügte den Verfassungsrichtern ein Blick in den „Leistungskatalog“: 34 Euro für Bekleidung und Schuhe, 16 Euro für Mobilität und 0 Euro für Bildung reichen eben nicht aus, um angemessen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, geschweige denn, um menschenwürdig leben zu können.

 

Die Erkenntnis ist nicht neu. Jedenfalls nicht für all jene, denen die neoliberale Ideologie nicht das letzte bisschen Empathie und soziales Verantwortung geraubt hat. Die Strategen der verantwortlichen Parteien müssen nun umsteuern. Die Idee, den Druck zur Arbeitsaufnahme durch immer geringere Leistungen zu erhöhen, ist gescheitert. Das ist wenig verwunderlich, hat doch eine bislang unveröffentlichte Studie (warum eigentlich) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung festgestellt, dass schon vor der Reform die Motivation der Arbeitslosen „offenkundig kaum steigerungsfähig“ gewesen ist. Bis 1. Januar 2011 haben die Gesetzgeber Zeit das praxisuntaugliche Gesetz den „neuen Erkenntnissen“ und eigentlichen Erfordernissen anzupassen, wobei auch eine Vereinfachung der Regeln dringend erforderlich ist. Bis dahin können alle Hartz IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Endlich!

 

Kommentare

avatar Nanny Ogg 07
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Man wird sehen ob sich die Situation der Leistungsempfänger dadurch wirklich bessert. Denn eigentlich möchte Frau von der Leyen doch nur eines: die Geburtenrate und die Versorgung ihrer eigenen Gruppe verbessern, das heißt mehr Kinder und meht Förderung bei Akademikern und Besserverdienen den. Daß Kinder aus armen Schichten Zugang zu Bildung haben war doch nie wirklich das ZIel. Da bleibt man lieber unter sich!
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avatar Karl
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Richtig, es mehren sich ja die Stimmen, die sagen, dass dieses Urteil und seine Begründung nicht zu höheren Beitragssätzen führen werden. Zu befürchten ist, dass eine neue, besser begründete Berechnung gelingt. die finanziell auch nicht über der alten liegt. Und ja: Dass die Leistungsträger dieser Gesellschaft nicht alle wie Frau von der Leyen gebären, ist für die Eliten ein Problem.
B
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