| Willkür-Wahlkampf – US-Gericht verübt Anschlag auf Demokratie |
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| Manipulatives |
| Sonntag, 31. Januar 2010 um 16:55 Uhr |
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Unsere Rubrik »Schwarz auf Weiß«, in der wir regelmäßig jene journalistischen Seltenheiten verlinken, in denen einmal Tacheles geredet, investigativ recherchiert oder einfach unangepasst freigeistig geschrieben wird, fristet normalerweise ein randständiges Dasein. Diesmal gliche es jedoch unterlassener Hilfeleistung, wenn wir es einfach eurer Surflaune überließen, diesem Link nun zu folgen oder nicht.
Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA stellt einen der schwersten Anschläge auf die ohnehin schon demokratisierungsbedürftige parlamentarische Demokratie dar.
Der Supreme Court hob vor wenigen Tagen mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen ein Gesetz auf, das die Wahlkampffinanzierung von Wirtschaftskonzernen beschränkte, und entschied nun, dass Firmen zukünftig »mit unbegrenzten Geldsummen für oder gegen politische Kandidaten werben« dürfen. Das heißt, es ist Konzernen und Unternehmen von nun an erlaubt, jede noch so große Summe dafür aufzubringen, um unliebsame Politikerinnen und Politiker mit Schmutzkampagnen zu überziehen. Dies sei durch das Recht auf »Meinungsfreiheit« gedeckt, so das Gericht.
»Schmutzkampagnen« deshalb, weil sogar das Verbreiten von Lügen zu Wahlkampfzwecken vom höchsten Gericht der USA de facto gestattet wurde. Richter James Johnson führte in der Urteilsbegründung dazu aus, dass zweifellos Lügen verbreitet würden und eine »Zensur wahrheitswidriger Aussagen durch die Regierung […] keine verfassungsmäßige Lösung« sei.
Die Meldung bei Spiegel Online. |









Kommentare
Das macht es zwar nicht besser, zumal die Gewerkschaften bei Weitem nicht so Geld dafür verschleudern können, bestimmte Kandidaten zu pushen und andere mies zu machen, wie große Unternehmen, aber wenigstens gibt es damti einen "Ausgleichsfakto r".
Andererseits weiß ich auch gar nich genau, wie kritisch jetzt die amerikansichen Gewerkscahften überhaupt sind...