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Kennst Du eigentlich die Big Four? PDF Drucken E-Mail
Manipulatives
Donnerstag, 17. Dezember 2009 um 13:01 Uhr

Als Big Four werden die 4 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt bezeichnet. Zu ihnen gehören PriceWaterhouseCoopers (PWC); Deloitte Touche Tohmatsu (i.d.R. nur als Deloitte bezeichnet); Ernst & Young und KPMG. Schon mal gehört? Nein? Kein Wunder, denn außerhalb der Chefetagen großer und mittlerer Unternehmen, des einen oder anderen Bundesministeriums oder der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten hört man ihre Namen eher selten – zumindest wenn man es an ihrem eigentlichen Einfluss auf Wirtschaft und Politik bemisst. Doch was machen die eigentlich?

 

 

Ausgangspunkt Wirtschaftsprüfung – Profiteure auf allen Seiten

 

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen eigentlich überall auf der Welt einen Jahresabschluss vorlegen. Je nach nationalem Recht müssen dies auch kleine und mittlere Unternehmen mit anderen Rechtsformen tun – in Deutschland sogar Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dieser Jahresabschluss muss durch eine externe Prüfung bestätigt werden.

 

Der externe Prüfer muss ein unabhängiges Institut sein, staatliche Prüfungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Schließlich könne der Staat ein Unternehmen nicht objektiv bewerten und verfüge über unzureichende Wirtschaftskompetenz – wir kennen diese Argumente. Deshalb beauftragen die Unternehmen eine private Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihrer Wahl, die dann die Überprüfung des Jahresabschlusses durchführt. Im Regelfall wird dem Jahresabschluss ein „Bestätigungsvermerk“ erteilt – dafür wird dem Wirtschaftsprüfer ein entsprechendes (und hohes) Honorar gezahlt. Ein sehr einträgliches Geschäft – gerade für die Big Four mit ihren hohen Marktanteilen bei der Prüfung börsennotierter Unternehmen.

 

Dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Modell lässt bezweifeln, dass eine Bewertung der Jahresabschlüsse objektiv erfolgen kann. Erstens ist der Prüfer frei wählbar: Ist also die Prüfung unangenehm gründlich, wird im nächsten Jahr ein anderes Unternehmen beauftragt – dessen sind sich beide Seiten bewusst, natürlich insbesondere die renditeorientierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Zweitens besteht ein Bestätigungsvermerk daher auch hauptsächlich aus vielen, die Haftung der Prüfer ausschließenden, Floskeln.

 

Solch eine Konstellation bringt beiden Seiten natürlich nur Vorteile – es sei denn es geht etwas schief. Während des größten Falles von Wirtschaftskriminalität in Deutschland (FlowTex) hätten die Wirtschaftsprüfer von KPMG wohl feststellen müssen, dass der tatsächliche Bestand an Industrie-Bohrern nichts mit den im Jahresabschluss wiedergegebenen Werten zu tun hatte und ein groß angelegter Betrug im Gange war. KPMG bestreitet dies nach wie vor, zahlte aber hohe Ausgleichzahlungen an geschädigte Unternehmen (nicht wenige von ihnen ebenfalls Kunden von KPMG). Statt durch diesen und andere Skandale an Image einzubüßen und viele Kunden zu verlieren, werden die „zuverlässigen“ Prüfungsleistungen von KPMG nach wie vor von 17 der 30 im DAX gezeichneten Unternehmen in Anspruch genommen. Ein offensichtliches Indiz dafür, dass auch die Auftraggeber honorieren, wenn die Wirtschaftsprüfer im Zweifel nicht so genau hinsehen.

 

Der treuen Partnerschaft von Unternehmen und Prüfern sind natürlich auch Grenzen gesetzt: PriceWaterhouseCoopers z.B. war von 1995 bis 2004 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des inzwischen zerschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos. Die Zerschlagung erfolgte offiziell wegen Betrugs und Steuerhinterziehung, sollte aber wahrscheinlich eher dessen Ex-Chef Michail Chodorkowskij von allzu viel politischem Engagement abhalten. Dessen plausibelste Verteidigung vor Gericht waren die Prüfberichte von PWC, die dem Konzern keine Unregelmäßigkeiten bescheinigten. Im Jahr 2007 zog PWC diese Berichte allesamt und mit schwammiger Begründung zurück, anscheinend weil großer Druck durch die russischen Behörden ausgeübt wurde (Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung).Hierbei siegte wohl das banale betriebswirtschaftliche Interesse über die Verantwortung: Statt weiterer Verfahren bekam PWC nun wieder Prüfaufträge von Staatsunternehmen, unter anderen von Gazprom und der Sberbank. Dafür kann man auch schon mal einen ehemaligen Kunden, dem man über Jahre einwandfreie Buchführung bestätigte (und dafür ordentliche Honorare kassierte), die Verteidigung nehmen und ihn nach Sibirien schicken lassen.

 

 

Prüfgesellschaften als Berater – Kronzeugen für „unangenehme Entscheidungen“

 

Zugegeben: Allein durch die Wirtschaftsprüfung haben die Prüfgesellschaften noch keinen großen Einfluss auf die Unternehmen gewonnen. Ihre Rolle ergibt sich vielmehr durch die Kombination mit ihren anderen Arbeitsschwerpunkten: Durch Steuerberatung erlangen sie einen weitaus tieferen Einblick in die betrieblichen Abläufe und Prozesse der Konzerne, sowohl weltweit agierender als auch kleinerer mittelständischer Betriebe. Das wiederum befähigt sie auch im Bereich Unternehmensberatung (Consulting) aktiv zu werden.

 

Zu den wichtigsten Beratungsdienstleistungen, zu der die Prüfgesellschaften von privatwirtschaftlichen Unternehmen herangezogen werden, gehört der Bereich der „Effizienzsteigerungen“. Konkret sieht das so aus: Die Unternehmensleitungen engagieren die Berater, um weitere Einsparmöglichkeiten oder „Entwicklungspotentiale“ im Unternehmen aufzuzeigen, die von den eigenen Managern nicht mehr wahrgenommen werden oder an deren Umsetzung sie sich nicht herangetraut haben. Das betrifft zum Beispiel die Abschaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildungspakten oder Betriebsrenten. Wie gewünscht geben die Prüfgesellschaften ihre beauftragten Empfehlungen ab, auf die sich die Betriebsleitungen beziehen können. „Unangenehme Entscheidungen“ können so getroffen werden, ohne dass hierfür jemand die Verantwortung übernehmen muss. Die Consulter machen ja „nur“ Vorschläge und das Management folgt „nur“ den Vorschlägen der Sachverständigen. So können alle ruhig schlafen – bis auf die entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und jene, die nun doppelt so viel arbeiten müssen – für noch weniger Geld.

Es entsteht eine Logik, nach der die innerbetriebliche Entscheidungsfindung von den eigentlich Entscheidungs-Befugten ausgelagert (Outsourcing) und dann als alternativlos übernommen wird. Dies ist im Falle von Unternehmen der Privatwirtschaft fragwürdig genug. Es ist aber gar nicht mehr zu rechfertigen, wenn auch von staatlicher Seite diese Mittel angewendet werden.

 

 

Die Stütze der Politik – in Zeiten der Finanzkrise wie eh und je

 

Auch Behörden von Bund und Ländern nehmen in den letzten Jahren vermehrt solche Dienste – insbesondere die der Big Four – in Anspruch. So wurde bspw. PWC beauftragt den Vorgang zu untersuchen, bei dem von der staatlichen KfW-Bankengruppe (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) 300 Millionen Euro an die bereits insolvente Investmentbank Lehman Brothers überwiesen wurde. Man erinnert sich. Jedoch soll die Popularität dieses Beispiels nicht den Eindruck erwecken, die Zusammenarbeit finde nur in Ausnahmefällen statt: Wenn z.B. politische Entscheidungen über öffentliche Besitztümer (z.B. Sale and Lease Back von öffentlichen Gebäuden, ganzen Versorgungsnetzen oder vollständigen Fuhrparks von städtischen Nahverkehrsunternehmen) getroffen werden, verläuft dies so gut wie nie ohne Gutachten eines Wirtschaftsprüfers. Eine Empfehlung zu Gunsten eines Verbleibs von öffentlichen Besitztümern in öffentlichem Eigentum ist dabei erfahrungsgemäß selten. Das hat sich auch in Zeiten der Wirtschaftskrise kaum geändert. Das Prinzip bleibt gleich: Vor allem in Zeiten „leerer Kassen“ greifen Politiker auf „Expertenwissen“ zurück und schließen dabei jede eigene Handlungsmöglichkeit annähernd aus.

 

Ein sehr deutlicher Fall von Abgabe der Verantwortung ist auch die Verteilung der Mittel aus dem Bankenrettungsfond SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung mit einem Volumen von 480 Milliarden Euro). Die letzte Entscheidung oblag zwar einem Trio von Staatssekretären, doch deren Wahlmöglichkeit bestand höchstens noch theoretisch, nach der Vorlage eines 100-seitigen Gutachtens samt Handlungsempfehlung (Bürgschaft ja/nein), das sie auch noch selbst in Auftrag gegeben haben.

 

Zusätzlich heikel dabei ist, dass PWC den Alleinauftrag für die SoFFin-Gutachten freihändig, also ohne öffentliche Ausschreibung, erhalten hat. Begründet wird diese wenig transparente Praxis mit dem Fakt, dass PWC seit den 70ern Gutachten über die Gewährung von Staatsmitteln erstellt. Zur Verkürzung der Dienstwege wird zum Teil nicht einmal mehr ein Hehl aus der undemokratischen Praxis gemacht: In Merkblättern zu den neuen Überbrückungskrediten für Unternehmen findet sich auch schon mal ein „kann (…) bei PWC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, (…) beantragt werden“. Bei staatlichen Garantien für Auslandsinvestitionen ist es auch ohne Krise gängige Praxis, dass direkt bei PWC beantragt wird und dort über Garantien der öffentlichen Hand entschieden wird.

 

Es scheint zynisch, wenn Politiker in Zeiten der Wirtschaftskrise immer noch jene Wirtschaftssubjekte zu Rate ziehen. Die Big Four saßen an allen entscheidenden Hebeln, deren falsche Justierung zur weltweiten Krise beigetragen hat; sie haben Konzepte gepredigt, die Unternehmen nicht vor dem Schlittern in den Ruin bewahren konnten und werden nun von staatlicher Seite als d i e Experten herangezogen. Was für eine Bankrotterklärung des Staates ist es, hinter den Kulissen gerade diesen Unternehmen bei der Bekämpfung der Depression das Ruder zu überlassen – und nicht einmal in einer der größten Krisen der Weltwirtschaft ernsthafte Ambitionen zu haben, der Wirtschaft das Wort zu entziehen und das eigene gegen sie zu erheben.

 

Dieses Herangehen kann getrost als Technokratie für Fortgeschrittene bezeichnet werden. Man muss sich schon die Frage stellen, wie es um die heutige Demokratie bestellt ist, wenn die Entscheidungsfindung keine politische Abwägung, sondern eine betriebswirtschaftliche Betrachtung geworden ist. Wenn die Politiker externen Konzepten blind vertrauen ohne selbstständige Akzente zu setzen, ist es irgendwann mehr denn je egal, wem der Wähler seine Stimme gibt.

 

Fazit: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften handeln einzig nach dem Prinzip der Renditemaximierung und verbreiten dies als politisches Programm. Damit gewinnen sie immer mehr Einfluss. Für den Fall, dass sie bald das Land regieren, wollten wir sie kurz vorstellen. Wir hatten die Befürchtung, man kennt sie nicht.

Kommentare

avatar Wolfgang R.
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Ein weiterer Stein im BRD-Staatsmosai k aus Filz, Korruption, Intransparenz und Ausbeutung der Bevölkerung. Jeder normale Bürger haftet bei Falschangaben in seiner Steuererklärung, in seinem Antrag auf Hartz IV und so weiter, da steht er schnell mit einem Bein im Gefängnis.

Auf der höheren Ebene von Politik, Staat und Wirtschaft ist das völlig anders, da gibt es praktisch keine persönliche Verantwortung und keine persönliche Haftung und keine Strafverfolgung.

Vielen Dank für den obigen, erhellenden Beitrag!
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